Bielefelder Maschinenbauer will Betriebsvorsitzenden kündigen – Verfahren vor dem LAG Hamm

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.05.2024
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|1161 Aufrufe

Beim LAG Hamm (- 12 TaBV 115/23 -) steht heute (10.5.2024) ein Verhandlungstermin in einer Angelegenheit an, die Schlagzeilen gemacht hat. Das Bielefelder Maschinenbau-Unternehmen Benteler will seinen Betriebsratsvorsitzenden loswerden. Der Vorwurf lautet Arbeitszeitbetrug.

Im Beschwerdeverfahren vor dem LAG geht es um die Zustimmungsersetzung (§ 103 Abs. 2 BetrVG) hinsichtlich einer beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung. Diese Arbeitgeberin beabsichtigt, dem für Betriebsratsarbeit freigestellten Vorsitzenden des für ihren Betrieb zuständigen Betriebsrats eine außerordentliche Verdachtskündigung auszusprechen. Sie beruft sich u.a. auf den dringenden Verdacht der unzutreffenden Dokumentation der „Arbeitszeit“ und einen dadurch bei ihr aufgrund der Auszahlung von Vergütung für „Mehrarbeitsstunden“ entstandenen Vermögensschaden. Der Betriebsrat hat die Zustimmung zum Ausspruch der beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung nicht erteilt. Die Arbeitgeberin hat daraufhin beim ArbG Bielefeld beantragt, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen. Mit ihrem Antrag hat sie vor dem ArbG Erfolg gehabt. Das ArbG Bielefeld hat mit Beschluss vom 10. August 2023 die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden nach § 103 Abs. 2 BetrVG ersetzt. Es hat angenommen, es liege ein dringender Verdacht dahingehend vor, dass der Betriebsratsvorsitzende seine Arbeitszeit falsch erfasst habe und sich durch einen Antrag auf Auszahlung des Arbeitszeitkontos einen ihm nicht zustehenden finanziellen Vorteil verschafft habe. Dagegen richten sich die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden.

Wir werden über den Ausgang des Verfahrens an dieser Stelle berichten.

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2 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Prof. Stoffels,

zur Info: Das LAG Hamm hat die Entscheidung erster Instanz auch in der Verdachtskündigung aufgehoben (zuvor hatte das LAG Hamm im Februar auch schon die Tatkündigung abgelehnt). Es lag kein ausreichender Verdacht für eine Pflichtverletzung vor.

VG

Stefan Chatziparaskewas

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wann wollen Sie denn nun über den wahren Ausgang des Verfahrens berichten?

Unser Mandant wurde vollumfänglich von den Vorwürfen befreit. Sollte dies nicht mal klar gestellt werden?

Viele Grüße

Stefan Chatziparaskewas

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