Veröffentlicht am 16.07.2020 von Prof. Dr. Christian RolfsEntscheidungen der ordentlichen Gerichte zum AGG sind vergleichsweise selten. Urteile des BGH lassen sich bislang an einer Hand abzählen. Oft hat man den Eindruck, dass BGH und BAG dieselben Maßstäbe an eine Benachteiligung und ihre Rechtfertigung anlegen, im aktuellen Fall scheint mir der BGH freilich hinsichtlich der Rechtfertigungsanforderungen großzügiger zu sein als das BAG.Weiterlesen
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